Beiträge und Gebühren

Mitgliedsbeiträge / Aufnahmegebühr

pro Jahr pro Quartal Aufnahme-
gebühr
Ordentliche Mitglieder 220,00 € 55,00 € *
Ehegatten / Partner von Ordentlichen Mitgliedern 110,00 € 27,50 € *
Unterstützende Mitglieder 110,00 € 27,50 € 0,00 €
Jugendmitglieder (bis 18 Jahre) 100,00 € 25,00 € 0,00 €
Mitglieder mit Beitragsermäßigung 100,00 € 25,00 € *
Fördermitglieder 60,00 € 15,00 € 0,00 €
Familienmitgliedschaft A (mit einem ordentlichen Mitglied) 340,00 € 85,00 € *
Familienmitgliedschaft B (mit zwei ordentlichen Mitgliedern) 400,00 € 100,00 € *
Ehrenmitgliedschaft 0,00 € 0,00 €

* Als Aufnahmegebühr bei Aufnahme oder Änderung wird einmalig der jeweilige Jahresmitgliedsbeitrag erhoben. Bei der Umschreibung zum ordentlichen Mitglied fällt ebenfalls diese ebenfalls an.

In einer Familienmitgliedschaft werden auf Antrag Ordentliche Mitglieder und ihre direkten Familienmitglieder (Ehegatten- oder Jugendmitglieder) zusammengefasst und die Mitgliedsbeiträge durch den oben genannten gemeinsamen Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Organisationsbeitrag

pro Jahr pro Quartal
Organisationsbeitrag bis 19 Jahre 16,00 € 4,00 €
Organisationsbeitrag ab 19 Jahren 24,00 € 6,00 €

Der Organisationsbeitrag ist für die übergeordneten Verbände (Deutscher Segler-Verband und Seglerverband Schleswig-Holstein) bestimmt.

weitere Gebühren

pro Jahr
RZ-Gebühr (per 01.04.) 1 110,00 €
Kranen pro Saison (2 x Kranen, 1 x Bootsreinigung)2 65,00 €
zusätzliche Kranung (pro Vorgang)2 tbd
Arbeitsdienst (pro Stunde) 3 40,00 €
Bearbeitungsaufwand wegen fehlender Einzugsermächtigung 15,00 €
WLAN Hotspotnutzung Ratzeburger See (für alle OM) 15,00 €

1 Gebühr zum Befahren des Ratzeburger Sees wird pro Boot erhoben und durch den Verein an den Gewässereigentümer (Kreis Herzogtum-Lauenburg) abgeführt.

2 Gebühr wird durch den Verein an die Gemeinde Groß Sarau als Betreiberin der Krananlage abgeführt.

3 Die Gebühr wird erhoben, wenn der geforderte jährliche Arbeitsdienst nicht vollständig abgeleistet wurde. Boots- und Hauseigentümer sind zum Arbeitsdienst verpflichtet. Die Anzahl an Arbeitsdienststunden wird jährlich festgelegt.

Liegeplatzgebühren (inkl. 7% MwSt.)

pro Jahr pro Quartal
Landliegeplatz bis 7m 160,00 € 40,00 €
Landliegeplatz ab 7m 180,00 € 45,00 €
Wasserliegeplatz bis 7m/ 1,10m Tiefgang 320,00 € 80,00 €
Wasserliegeplatz ab 7m/ 1,10m Tiefgang 360,00 € 90,00 €
Surfbrett/Kanu/Kajak/etc. 80,00 € 20,00 €
Surfbrett/Kanu/Kajak/etc. zusätzlich zum Boot 30,00 € 7,50 €

Für Schiffe von Jugendmitgliedern, die zu einer DSV-Jugend- bzw. Jüngstenmeisterschaftsklasse gehören, werden keine Liegeplatzgebühren erhoben.

Winterlager im Bootshaus / Vordächer

pro Jahr
Jollen 50,00 €
„gedeckte Boote“ 100,00 €

Schanzenberg

pro Jahr pro Quartal
Wohnwagenplatz 320,00 € 80,00 €
Zeltplatz 80,00 € 20,00 €
Wochenendhausplatz
zzgl. Grundgebühr Wasser/Abwasser lt. Versorger
580,00 €
101,00 €
145,00 €
25,25 €
Pauschale Grundsteuer (je Wochenendhausplatz) 25,00 €