Krantermine und Einlagerung Herbst 2020

Krantermine und Einlagerung Herbst 2020

Liebe Vereinskameraden,

es ist so weit – das Kranen und Einlagern der Boote beginnt bereits in einem Monat. In diesem Newsletter wollen wir euch über alles Wichtige dazu informieren:

  1. Krantermine

 Folgende Krantermine können wahrgenommen werden:

Sa, 26.09.2020 13:00 – 16:00

Sa, 17.10.2020 09:00 – 13:00

Sa, 31.10.2020 12:00 – 14:00

Wir bitten um Anmeldung zu einem der Krantermine, in dem Ihr euch in die Kranliste am Jugendhaus eintragt.

Die vom LSV benannte Kranwarte sind Hans Hellwig und Ingo Hüter.

Bitte beachtet, dass nur Boote gekrant werden, deren Trailer eine wetterbeständige Markierung mit den folgenden Daten aufweist: Bootseigner, Telefonnummer, Verein.

Bitte beachtet die Einhaltung der Hygieneregeln, welche das Tragen von Masken, sowie das Einhalten des Abstandsgebotes vorsehen.

Um eine zügige Abwicklung zu ermöglichen ist eine gute Vorbereitung von euch nötig: mindestens eine Hilfsperson, Maststützen, um euren Mast auf dem Bootsdeck abzulegen, mindestens vier Befestigungsstrops o.ä., einen einsatzbereiten Trailer in der Nähe, usw…

2. Einlagerung im Bootshaus an der Wakenitz

 Einlagerung Lübeck „früher“

so verlief die Einlagerung in der „guten alten Zeit“

 

Einlagerung Lübeck „heute“ 2020

Die Einlagerung auf dem LSV Gelände und den Hallen in Lübeck wird, analog wie im Frühjahr das Auslagern, ohne großen gemeinsamen Arbeitsdienst erfolgen. Das heißt nach Rücksprache können die Boote ab dem 11.10.20 abgestellt bzw. eingelagert werden. Vorausgesetzt es ist genügend Platz vorhanden. Dafür ist es notwendig, dass sich bis zum 20.09.20 alle Mitglieder, die ihr Boot in Lübeck einlagern möchten, per Email bootshaus@lsv-von-1885.de mit folgenden Angaben melden.

Bootsklasse            |         Material        |         Bootseigner           |           Bemerkung

15 m² Jollenkreuzer          Holz.                      M.Westfehling                  ……………….

Für die Einlagerung gelten die gleichen Regeln wie in der Vergangenheit:

  • Für Schäden jeglicher Art, die sich beim Ein- / Auslagern der Boote ereignen, wird seitens des Lübecker Segler-Vereins v. 1885 e.V. oder seiner Vorstandsmitglieder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht gehaftet. Durch die Email-Anfrage wird die Kenntnisnahme und das Einverständnis zu dieser Regelung bestätigt.
  • Es besteht kein Anrecht auf einen Winterlagerplatz auf dem Vereinsgelände, in den Bootshäusern bzw. unter den Vordächern in Lübeck. Bei der Vergabe der Liegeplätze werden zunächst die Vereinsboote und die Holzboote berücksichtigt. Bei Platzproblemen entscheidet der Vorstand.

Die Jugendboote werden gesondert am 17.10.20 in einem kleinen internen Arbeitsdienst eingelagert.

Am 24.10.20 besteht die Möglichkeit im Nachbarverein LMYC einen Autokran zu nutzen. Die Krankosten richten sich nach Aufwand geteilt durch die Anzahl der Nutzer. Der 24.10.20 ist dann auch das letzte Einlagerungsdatum.

Bootshauswart – M. Westfehling

 

3. Winterlager auf dem Parkplatz am Schanzenberg

Bitte beachtet, dass keinerlei Instandsetzungsarbeiten auf dem Parkplatz in Schanzenberg erlaubt sind.

 

Mit sportlichem Gruß

Der Vorstand

 

31. August 2020    Allgemein